Die heutigen Leistungen und Projekte finden Sie auf FULLSCALE.tv.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
rbSound wird heute unter FULLSCALE.tv weitergeführt. Deshalb sind hier die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FULLSCALE.tv eingebunden.
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Stand der eingebundenen Fassung: 03.06.2026. Für den jeweils aktuell veröffentlichten Stand kann die Originalseite auf FULLSCALE.tv geöffnet werden.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner ist FULLSCALE.tv - Raphael Bucher, Georg-Gröbl-Str. 4a, 86911 Dießen am Ammersee, Deutschland, USt-IdNr.: DE311055340.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen FULLSCALE.tv und seinen Kunden.
(3) FULLSCALE.tv erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Eventproduktion, technische Planung, Vermietung von Veranstaltungstechnik, Dry Hire, Betreuung von Veranstaltungen, Video-, Film-, Foto- und Contentproduktion, Livestreaming, virtuelle Events, Systemintegration, Installation, Verkauf, Schulung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern. Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(5) Verbraucher sind natürliche Personen, die einen Vertrag zu Zwecken schließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FULLSCALE.tv stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn FULLSCALE.tv in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Rangfolge der Vertragsbestandteile
(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige individuelle Vereinbarung, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, technischer Rider, Produktionsplan, Mietvertrag, Übergabeprotokoll oder sonstige in Textform bestätigte Vereinbarung.
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, Angebot oder Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, technischer Rider, Produktionsplan oder Übergabeprotokoll, anschließend diese AGB.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von FULLSCALE.tv sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
(3) Technische Angaben, Leistungsdaten, Maße, Gewichte, Strombedarfe, Materiallisten, Pläne, Skizzen, Abbildungen und Verfügbarkeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Geräte, Komponenten oder Leistungen durch gleichwertige oder höherwertige Alternativen zu ersetzen, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und dem Kunden dies zumutbar ist.
(5) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Subunternehmer, freie Mitarbeitende, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit keine höchstpersönliche Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsumfang
(1) FULLSCALE.tv schuldet nur die Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(2) Insbesondere sind folgende Leistungen nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden: technische Gesamtleitung, Veranstaltungsleitung, Verantwortlichkeit für Veranstaltungstechnik, Betreiberpflichten, Sicherheitskoordination, Sicherheitskonzept, Gefährdungsbeurteilung für die Gesamtveranstaltung, Brandschutzkonzept, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Einholung behördlicher Genehmigungen, Berechnung oder Freigabe von Riggingpunkten, Statik oder Tragwerken, Bereitstellung von Stromversorgung, Internet, Netzwerk oder Plattformen, dauerhafte Betreuung, Wartung oder Support nach Leistungserbringung sowie Herausgabe von Rohdaten, Projektdateien oder Arbeitsdateien.
(3) FULLSCALE.tv bleibt für die fachgerechte Erbringung der eigenen vertraglich übernommenen Leistungen verantwortlich. Eine darüber hinausgehende Gesamtverantwortung für Veranstaltung, Location, Betreiberpflichten, fremde Gewerke, behördliche Auflagen, Besucher, Künstler, Kundeninhalte oder sonstige Dritte wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Nebenkosten
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise, soweit gesetzlich erforderlich, als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
(3) Nicht im Angebot enthaltene Nebenleistungen und Auslagen werden zusätzlich berechnet. Dazu gehören insbesondere Transport, Fahrtkosten, Parkgebühren, Maut, Übernachtungen, Spesen, Genehmigungen, Fremdleistungen, Fremdmaterial, Verbrauchsmaterial, Lizenzen, Expresskosten, Kurierkosten, Wartezeiten, Zusatzpersonal und Mehraufwand.
(4) Ändern sich nach Vertragsschluss auf Wunsch oder durch Umstände aus der Sphäre des Kunden Leistungsumfang, Zeitplan, Ort, technische Anforderungen oder sonstige Grundlagen des Angebots, ist FULLSCALE.tv berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
§ 6 Zahlung, Vorkasse, Abschläge und Kaution
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) FULLSCALE.tv ist berechtigt, angemessene Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Kautionen zu verlangen.
(3) FULLSCALE.tv ist berechtigt, die Übergabe von Mietgegenständen, den Beginn der Leistung oder die Fortsetzung der Leistung bis zum vollständigen Eingang vereinbarter Vorauszahlungen, Abschläge, Kautionen oder fälliger Altforderungen zu verweigern.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Skonto, Rabatte oder Sonderkonditionen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und der Kunde sämtliche Zahlungsfristen vollständig einhält.
(6) Kautionen können mit offenen Forderungen, Schäden, Fehlteilen, Reinigungsaufwand, verspäteter Rückgabe, Nutzungsausfall oder sonstigen Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis verrechnet werden. Ein darüber hinausgehender Anspruch bleibt unberührt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Genehmigungen, Pläne, technischen Daten, Zeitpläne, Hausregeln, Sicherheitsanforderungen, Zufahrts- und Lademöglichkeiten, Stromanschlüsse, Netzwerkdaten und sonstigen Vorleistungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitzustellen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass FULLSCALE.tv zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu Einsatzort, Mietgegenständen, Veranstaltungsflächen, Technikflächen, Regieplätzen, Lagerflächen, Stromanschlüssen und sonstigen notwendigen Bereichen erhält.
(3) Der Kunde benennt rechtzeitig eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Diese muss während Aufbau, Probe, Veranstaltung, Abbau und Rückgabe erreichbar sein, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.
(4) Verzögerungen, Mehraufwand, Wartezeiten, Zusatzfahrten, Umplanungen oder Einschränkungen infolge verspäteter, unvollständiger oder falscher Mitwirkung des Kunden werden zusätzlich berechnet.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Musik, Bilder, Logos, Marken, Präsentationen, Einspieler, Grafiken, Texte, Zugangsdaten und sonstigen Materialien.
§ 8 Termine, Verzögerungen und Wartezeiten
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern Leistungsfristen angemessen. Dazu gehören insbesondere verspäteter Zugang, fehlende Ansprechpartner, fehlende Freigaben, fehlende Vorleistungen, geänderte Zeitpläne, unzureichende Stromversorgung, fehlende Genehmigungen, unklare Zuständigkeiten oder Verzögerungen durch andere Gewerke.
(3) Wartezeiten, Bereitschaftszeiten, Zusatzfahrten und Mehraufwand, die FULLSCALE.tv nicht zu vertreten hat, werden zusätzlich berechnet.
(4) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder kann die Leistung aus Gründen, die aus seiner Sphäre stammen, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit FULLSCALE.tv leistungsbereit war und die Nichtleistung nicht zu vertreten hat.
§ 9 Leistungsänderungen und Zusatzaufwand
(1) Änderungs- und Zusatzwünsche nach Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn FULLSCALE.tv sie bestätigt.
(2) Zusatzleistungen, Erweiterungen, geänderte Anforderungen, zusätzliche Korrekturen, zusätzliche Aufbauten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Probezeiten, zusätzliche Technik, zusätzliche Personalstunden, kurzfristige Umplanungen oder sonstiger Mehraufwand werden zusätzlich berechnet.
(3) FULLSCALE.tv ist nicht verpflichtet, kurzfristige Änderungswünsche umzusetzen, wenn diese technisch, organisatorisch, personell, sicherheitstechnisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar sind.
§ 10 Stornierung, Kündigung und Ausfall durch den Kunden
10.1 Allgemeines
(1) Eine Stornierung oder freie Lösung vom Vertrag durch den Kunden ist nur nach Maßgabe dieser Regelung möglich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte bestehen.
(2) Die Stornierung bedarf mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei FULLSCALE.tv.
(3) Bereits erbrachte Leistungen, Planungsleistungen, kundenspezifische Vorbereitungen, gebuchte Fremdleistungen, nicht stornierbare Fremdkosten, Reisekosten, Hotelkosten, Lizenzkosten, Materialkosten, Sonderanfertigungen, Personaldispositionen und Stornokosten Dritter sind unabhängig von den nachfolgenden Pauschalen vollständig zu vergüten.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass FULLSCALE.tv kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) FULLSCALE.tv bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Mängel- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
10.2 Unternehmer: Full-Service, Veranstaltungstechnik, Personal, Eventproduktion, Livestream und termingebundene Produktionen Bei Full-Service-Aufträgen, Veranstaltungstechnik, betreuten Produktionen, Personaldispositionen, Livestreams, Eventproduktionen, Shows, Kongressen, Drehs, Aufzeichnungen oder sonstigen Leistungen mit festem Leistungszeitraum gelten gegenüber Unternehmern folgende Stornopauschalen:
(1) bis 60 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung,
(2) 59 bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 40 % der vereinbarten Vergütung,
(3) 29 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung,
(4) 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung,
(5) weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn, bei Nichtabnahme, Nichterscheinen, fehlendem Zugang, fehlender Mitwirkung oder unmöglich gemachter Leistung aus der Sphäre des Kunden: 100 % der vereinbarten Vergütung. Leistungsbeginn ist, sofern nicht anders vereinbart, der früheste vereinbarte Zeitpunkt für Planung vor Ort, Vorbereitung, Abfahrt, Transport, Aufbau, Probe, Dreh, Stream, Veranstaltung oder sonstige Leistungserbringung.
10.3 Unternehmer: Reine Vermietung / Dry Hire Bei reiner Vermietung ohne betreute Durchführung durch FULLSCALE.tv, insbesondere Dry Hire, gelten gegenüber Unternehmern folgende Stornopauschalen:
(1) bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung,
(2) 29 bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung,
(3) 13 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung,
(4) weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn, bei Nichtabholung, verweigerter Übergabe aus Gründen der Kundensphäre oder nicht rechtzeitig geleisteter Zahlung/Kaution: 100 % der vereinbarten Vergütung. Mietbeginn ist, sofern nicht anders vereinbart, der vereinbarte Zeitpunkt der Abholung, Übergabe, Bereitstellung oder Lieferung.
10.4 Verbraucher: Termingebundene Event-, Freizeit- und Produktionsleistungen
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dazu können insbesondere Leistungen für Hochzeiten, private Feiern, Veranstaltungen, Shows, Livestreams, Drehs, Aufzeichnungen, Veranstaltungstechnik, Eventtechnik oder vergleichbare terminierte Leistungen gehören.
(2) Für solche termingebundenen Leistungen gelten gegenüber Verbrauchern folgende Stornopauschalen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen: bis 60 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung; 59 bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 40 % der vereinbarten Vergütung; 29 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung; 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung; weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn, bei Nichtabnahme, Nichterscheinen, fehlendem Zugang, fehlender Mitwirkung oder unmöglich gemachter Leistung aus der Sphäre des Verbrauchers: 100 % der vereinbarten Vergütung.
(3) Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass FULLSCALE.tv kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.5 Verbraucher: Verträge mit bestehendem Widerrufsrecht
(1) Besteht für einen Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, gelten bis zum Ablauf der Widerrufsfrist vorrangig die gesetzlichen Widerrufsregeln und die gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Macht der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht aus, fallen keine Stornopauschalen nach dieser Ziffer an. Wertersatz bleibt nur geschuldet, wenn FULLSCALE.tv auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen hat und die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz vorliegen.
(3) Nach Ablauf der Widerrufsfrist oder nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts können Stornoregelungen nach dieser Ziffer gelten, soweit sie für den konkreten Vertragstyp vereinbart und gesetzlich zulässig sind.
10.6 Verkauf, Sonderbeschaffung, Installation, Systemintegration und kundenspezifische Leistungen
(1) Bei Verkauf, Sonderbeschaffung, Sonderanfertigung, Systemintegration, Installation, fest gebuchten Schulungen, kundenspezifischer Programmierung, Projektplanung oder Beschaffung von nicht allgemein lagergängiger Ware ist der Kunde verpflichtet, alle bis zur Stornierung angefallenen Kosten, bereits erbrachten Leistungen, bestellten Waren, nicht stornierbaren Lieferantenkosten, Lizenzkosten, Rückabwicklungskosten und sonstigen nachweisbaren Aufwendungen zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(2) Soweit FULLSCALE.tv nach Stornierung Ware oder Material anderweitig verwenden kann, wird dies angemessen berücksichtigt.
(3) Bei bereits begonnenen Werk-, Installations- oder Integrationsleistungen ist zusätzlich der bis zur Stornierung erbrachte Leistungsstand zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Höhere Gewalt, Wetter, behördliche Anordnungen und sonstige Ausfallrisiken
(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von FULLSCALE.tv, die die Leistungserbringung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen FULLSCALE.tv, die Leistung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben, anzupassen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Dazu gehören insbesondere Unwetter, Sturm, Gewitter, Starkregen, Schnee, Eis, Hitze, Pandemie, Epidemie, Krankheit von Schlüsselpersonal, soweit kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist, Streik, Aussperrung, Krieg, Terror, Unruhen, Energieausfall, Lieferkettenstörung, Ausfall von Transportwegen, behördliche Anordnung, Verbot, Sperrung, Sicherheitsauflage, Cyberangriff, Plattformausfall, Internetausfall oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben zu vergüten.
(4) Beruht der Ausfall auf Umständen aus der Sphäre des Kunden, des Veranstalters, des Betreibers, der Location, anderer Gewerke, Dritter, behördlicher Vorgaben oder der Witterung und hat FULLSCALE.tv diese Umstände nicht zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
(5) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Leistungen anzupassen, zu beschränken, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn dies aufgrund der vorgenannten Umstände erforderlich oder angemessen ist.
§ 12 Sicherheit, Zuständigkeiten und Abbruchrecht
(1) Der Kunde bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verantwortlich für Veranstaltungsorganisation, Betreiberpflichten, Verkehrssicherung, behördliche Genehmigungen, Sicherheitskonzept, Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Besucherlenkung, Einlass, Veranstaltungsleitung, Location, fremde Gewerke und die Koordination aller Beteiligten.
(2) Soweit FULLSCALE.tv mit Planungs-, Sicherheits-, Koordinations- oder Überwachungsleistungen beauftragt wird, beschränkt sich die Verantwortung auf den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang.
(3) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, zu unterbrechen, einzuschränken, umzubauen, abzuschalten oder abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine Gefahr für Personen, Sachen, Betriebssicherheit, technische Anlagen, Mietgegenstände oder Rechtsgüter besteht oder gesetzliche, behördliche, arbeitsschutzrechtliche, brandschutztechnische oder sicherheitstechnische Anforderungen nicht eingehalten werden.
(4) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Ursache der Verweigerung, Einschränkung, Unterbrechung oder des Abbruchs nicht von FULLSCALE.tv zu vertreten ist. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet.
(5) Sicherheitsbezogene Hinweise, Sperrungen, Abschaltungen oder Vorgaben von FULLSCALE.tv sind vom Kunden, dessen Mitarbeitenden, Dienstleistern, Künstlern, Gästen und sonstigen Beteiligten zu beachten, soweit sie den Leistungsbereich von FULLSCALE.tv betreffen.
(6) Erkennt FULLSCALE.tv offensichtliche Sicherheitsrisiken fremder Leistungen, kann FULLSCALE.tv hierauf hinweisen und die eigene Leistung bis zur Klärung verweigern oder einschränken. Eine allgemeine Prüf-, Überwachungs- oder Verkehrssicherungspflicht für fremde Leistungen wird dadurch nicht übernommen.
§ 13 Technische Gesamtleitung und Verantwortlichkeit für Veranstaltungstechnik
(1) FULLSCALE.tv übernimmt eine technische Gesamtleitung, eine Verantwortlichkeit für Veranstaltungstechnik, eine Veranstaltungsleitung, Betreiberpflichten, Sicherheitskoordination oder vergleichbare Gesamtverantwortung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Wird FULLSCALE.tv ausdrücklich mit technischer Gesamtleitung oder mit Aufgaben einer verantwortlichen Person für Veranstaltungstechnik beauftragt, richtet sich der Leistungsumfang ausschließlich nach der individuellen Vereinbarung, der beauftragten Veranstaltung, dem beauftragten Zeitraum, der beauftragten Spielstätte, den beauftragten Gewerken und den rechtzeitig bereitgestellten Informationen.
(3) Eine solche Beauftragung umfasst ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere nicht: Betreiberpflichten der Location, Veranstalterpflichten des Kunden, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erstellung vollständiger Sicherheitskonzepte, Brandschutzkonzepte, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Besucherlenkung, Flucht- und Rettungswegplanung, Statik, Prüfungen fremder Tragwerke, Verantwortung für fremde Gewerke, Verantwortung für Personal, das nicht von FULLSCALE.tv beauftragt wurde, sowie Verantwortung für Inhalte, Programmablauf oder künstlerische Entscheidungen.
(4) Der Kunde bleibt verpflichtet, Betreiber, Veranstalter, Location, Behörden, andere Dienstleister, Künstler, Gewerke und sonstige Beteiligte so zu koordinieren, dass FULLSCALE.tv die beauftragten Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
(5) Der Kunde hat FULLSCALE.tv alle für die technische Gesamtleitung oder verantwortliche Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Auflagen, Sicherheitskonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzinformationen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, technischen Rider, Strompläne, Riggingpläne, Lastangaben, Ablaufpläne, Ansprechpartner und Änderungen rechtzeitig bereitzustellen.
(6) Werden erforderliche Informationen, Freigaben, Zuständigkeiten oder Voraussetzungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist FULLSCALE.tv berechtigt, die Übernahme der entsprechenden Verantwortung abzulehnen, einzuschränken, die Leistung anzupassen oder zusätzliche Prüf-, Planungs- und Koordinationsleistungen zu berechnen.
(7) FULLSCALE.tv ist berechtigt, im Rahmen einer beauftragten technischen Gesamtleitung oder verantwortlichen Tätigkeit sicherheitsbezogene Anweisungen zu erteilen, technische Anlagen außer Betrieb zu nehmen, Aufbauten zu untersagen, Abläufe zu ändern, Proben oder Veranstaltungen zu unterbrechen oder die Durchführung abzulehnen, wenn dies zur Vermeidung von Gefahren für Personen, Sachen, Betriebssicherheit oder Rechtsgüter erforderlich erscheint.
(8) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit Einschränkungen, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Abbrüche aus Umständen stammen, die FULLSCALE.tv nicht zu vertreten hat.
(9) Eine stillschweigende Übernahme technischer Gesamtleitung, verantwortlicher Tätigkeiten oder Betreiber-/Veranstalterpflichten findet nicht statt. Auch fachliche Hinweise, Sicherheitsbedenken, Empfehlungen, Abstimmungen oder Koordinationsleistungen führen nicht zu einer Erweiterung des vertraglich übernommenen Verantwortungsbereichs.
§ 14 Fremde Gewerke und Dritte
(1) FULLSCALE.tv ist nicht verantwortlich für Leistungen, Aufbauten, Anlagen, Personal, Arbeitsmittel, Genehmigungen, Pläne, Berechnungen, Sicherheitskonzepte oder Versäumnisse anderer Gewerke, Dienstleister, Betreiber, Veranstalter, Behörden oder sonstiger Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv beauftragt oder übernommen wurden.
(2) Greifen der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von FULLSCALE.tv in von FULLSCALE.tv geplante, aufgebaute, konfigurierte oder betriebene technische Systeme ein, entfällt die Verantwortung von FULLSCALE.tv für daraus entstehende Störungen, Schäden oder Sicherheitsrisiken, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
(3) Erforderliche Wiederherstellungs-, Prüf-, Anpassungs-, Reparatur- oder Neuparametrierungsarbeiten werden zusätzlich berechnet.
§ 15 Genehmigungen, Rechte und Freistellung
(1) Der Kunde ist verantwortlich für alle erforderlichen behördlichen, privatrechtlichen und sonstigen Genehmigungen, Freigaben, Anzeigen und Erlaubnisse, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv übernommen wurde.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Hausrechten, Datenschutzvorgaben, GEMA-, KSK- und sonstigen Rechte- oder Abgabenpflichten, soweit diese aus seiner Veranstaltung, seinen Inhalten, seinen Vorgaben oder seinen Materialien entstehen.
(3) Der Kunde stellt FULLSCALE.tv von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Materialien, Rechten, Vorgaben, Genehmigungen, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen entstehen. Dies gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 16 Haftung von FULLSCALE.tv
(1) FULLSCALE.tv haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FULLSCALE.tv nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von FULLSCALE.tv ausgeschlossen.
(4) FULLSCALE.tv haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände aus der Sphäre des Kunden, der Location, des Veranstalters, des Betreibers, anderer Gewerke, fremder Dienstleister, Dritter, behördlicher Vorgaben, unzureichender Vorleistungen, ungeeigneter Stromversorgung, ungeeignetem Internet, Plattformausfällen, Wetter oder unsachgemäßer Nutzung entstehen, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von FULLSCALE.tv.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
§ 17 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für Schäden, Verluste, Verzögerungen, Mehraufwand und Ansprüche Dritter, die aus seiner Sphäre stammen und die er nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(2) Dazu gehören insbesondere Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Fehlbedienung, unzureichende Stromversorgung, ungeeignete Aufstellflächen, Witterung, fehlende Bewachung, Diebstahl, Vandalismus, falsche Informationen, fehlende Genehmigungen, unzureichende Vorleistungen, Eingriffe Dritter, Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben, verspätete Rückgabe, fehlende Teile oder rechtswidrige Inhalte, soweit der Kunde diese Umstände zu vertreten hat oder gesetzlich für sie einzustehen hat.
(3) Der Kunde haftet auch für Personen, die mit seinem Wissen oder Wollen Zugang zu Mietgegenständen, technischen Anlagen, Veranstaltungsflächen oder Produktionsbereichen erhalten, insbesondere Mitarbeitende, Gäste, Künstler, Dienstleister, Subunternehmer, Speditionen und sonstige Beteiligte, soweit dem Kunden deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Regelungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) FULLSCALE.tv verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
(3) Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
(4) Werden im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 19 Referenznennung und Eigenwerbung
(1) Gegenüber Unternehmern darf FULLSCALE.tv den Kunden, das Projekt und eine sachliche Beschreibung der erbrachten Leistung als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
(2) Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznennung nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
(3) Die Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial mit erkennbaren Personen, Marken, geschützten Inhalten oder vertraulichen Informationen erfolgt nur, soweit hierfür die erforderlichen Rechte vorliegen oder eine gesonderte Zustimmung besteht.
(4) Vertrauliche Projekte, nicht öffentliche Produktionen oder Projekte mit besonderen Geheimhaltungsanforderungen werden nur nach vorheriger Zustimmung als Referenz genutzt.
§ 20 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Unternehmer können Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(3) Verbraucher behalten ihre gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung und Zurückbehaltung.
(4) Die Abtretung von Ansprüchen gegen FULLSCALE.tv bedarf der Zustimmung von FULLSCALE.tv, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 21 Zusätzliche Regeln für Unternehmer
(1) Unternehmer haben Mietgegenstände, Lieferungen, Leistungen, Dateien, Entwürfe, Zwischenergebnisse und Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Übergabe oder Bereitstellung zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform anzuzeigen.
(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(4) Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
(5) Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, München ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 22 Zusätzliche Regeln für Verbraucher
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit ein Angebot ausdrücklich an Verbraucher gerichtet ist.
(2) Zusätzlich anfallende Liefer-, Transport-, Reise-, Aufbau-, Fremd- oder Nebenkosten werden Verbrauchern vor Vertragsschluss mitgeteilt, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(5) Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
§ 23 Verbraucher-Widerruf und Verbraucherinformationen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Fernabsatzverträge sind insbesondere Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, zum Beispiel über Website, E-Mail, Telefon, Messenger oder Onlineformular.
(3) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind insbesondere Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb der Geschäftsräume von FULLSCALE.tv geschlossen werden.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere terminierte Leistungen für Veranstaltungen, Hochzeiten, private Feiern, Konzerte, Shows, Tagungen, Kongresse, Drehs, Livestreams, Aufzeichnungen, Eventtechnik, Veranstaltungstechnik, Betreuung von Veranstaltungen, Vermietung mit festem Eventbezug und sonstige Leistungen mit fest vereinbartem Termin oder Leistungszeitraum, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine zum konkreten Vertragstyp passende Widerrufsbelehrung. Bei gemischten Verträgen, Warenlieferungen, Mietgegenständen, digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen können unterschiedliche Belehrungen und Fristbeginne gelten.
(6) Die nachfolgenden Widerrufsbausteine dienen der Einordnung und Verwendung in passenden Fällen. Maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss für den konkreten Auftrag gesondert zur Verfügung gestellt wird.
(7) Soll FULLSCALE.tv bei einem widerruflichen Dienstleistungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, erfolgt dies nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass FULLSCALE.tv vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.
(8) Der Verbraucher bestätigt in diesem Fall, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch FULLSCALE.tv sein Widerrufsrecht verliert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(9) Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, nachdem FULLSCALE.tv auf sein ausdrückliches Verlangen bereits mit der Leistung begonnen hat, schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(10) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, zum Beispiel Download-Dateien, digitale Videodateien, Projektdateien, Vorlagen oder digitale Schulungsunterlagen, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass FULLSCALE.tv vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(11) Bei digitalen Dienstleistungen, zum Beispiel Online-Workshops, Online-Beratung, Streaming-Dienstleistungen, digitaler Support oder vergleichbaren Leistungen, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen zum Widerruf, zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
(12) FULLSCALE.tv holt die jeweils erforderlichen Bestätigungen und Informationen vor Beginn der Leistung ein, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(13) Soweit FULLSCALE.tv Verbrauchern den Abschluss widerruflicher Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglicht, wird FULLSCALE.tv ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
§ 24 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei bestehendem Widerrufsrecht Diese Widerrufsbelehrung gilt nur, wenn dem Verbraucher im konkreten Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Je nach Vertragstyp verwendet FULLSCALE.tv die jeweils passende Belehrung.
24.1 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns FULLSCALE.tv - Raphael Bucher Georg-Gröbl-Str. 4a, 86911 Dießen am Ammersee Deutschland E-Mail: info@fullscale.tv mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, soweit solche angefallen sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung berechnen wir keine Entgelte. Haben Sie verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
24.2 Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen und körperliche Gegenstände, soweit ein Widerrufsrecht besteht Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware oder den körperlichen Gegenstand in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei mehreren Teillieferungen beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware oder des letzten Gegenstands. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns FULLSCALE.tv - Raphael Bucher Georg-Gröbl-Str. 4a 86911 Dießen am Ammersee Deutschland E-Mail: info@fullscale.tv mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, soweit solche angefallen sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Zusätzliche Kosten werden nicht erstattet, wenn Sie ausdrücklich eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung berechnen wir keine Entgelte. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren oder Gegenstände wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren oder Gegenstände zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren oder Gegenstände unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren oder Gegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn wir Sie hierüber vor Vertragsschluss informiert haben. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren oder Gegenstände nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
24.3 Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Das Widerrufsrecht kann bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlöschen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Sie dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
§ 25 Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben. An: FULLSCALE.tv - Raphael Bucher, Georg-Gröbl-Str. 4a, 86911 Dießen am Ammersee, Deutschland, E-Mail: info@fullscale.tv Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung / die Lieferung der folgenden Ware: ____________________________________________________________ Bestellt am: ____________________________________________________________ Name des Verbrauchers: ____________________________________________________________ Anschrift des Verbrauchers: ____________________________________________________________ E-Mail-Adresse des Verbrauchers: ____________________________________________________________ Datum: ____________________________________________________________ Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________________________________________________
§ 26 Hinweis bei nicht bestehendem Widerrufsrecht für termingebundene Eventleistungen Bei bestimmten Verträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil die Leistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung steht und für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist. Dies betrifft insbesondere Leistungen für Veranstaltungen, Feiern, Hochzeiten, Shows, Konzerte, Tagungen, Livestreams, Drehs, Aufzeichnungen, Veranstaltungstechnik, Eventtechnik oder vergleichbare terminierte Leistungen. Eine Stornierung ist nur nach den vereinbarten Stornoregelungen möglich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 27 Erklärung des Verbrauchers bei Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist Diese Erklärung ist nur zu verwenden, wenn ein Widerrufsrecht besteht und FULLSCALE.tv vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen soll. Ich verlange ausdrücklich, dass FULLSCALE.tv vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch FULLSCALE.tv mein Widerrufsrecht verliere, sofern FULLSCALE.tv mit der Leistung erst begonnen hat, nachdem ich hierzu ausdrücklich zugestimmt und meine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt habe. Mir ist außerdem bekannt, dass ich bei einem Widerruf nach Beginn der Dienstleistung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden kann. Name des Verbrauchers: ____________________________________________________________ Auftrag / Leistung: ____________________________________________________________ Datum: ____________________________________________________________ Bestätigung, zum Beispiel durch Unterschrift oder aktive Checkbox: ____________________________________________________________
§ 28 Erklärung des Verbrauchers bei digitalen Inhalten Diese Erklärung ist nur zu verwenden, wenn digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, und die Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen soll. Ich stimme ausdrücklich zu, dass FULLSCALE.tv vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Name des Verbrauchers: ____________________________________________________________ Digitale Inhalte / Leistung: ____________________________________________________________ Datum: ____________________________________________________________ Bestätigung, zum Beispiel durch Unterschrift oder aktive Checkbox: ____________________________________________________________
§ 29 Besondere Bedingungen für Vermietung und Dry Hire
29.1 Mietgegenstände, Zubehör und Eigentum
(1) Mietgegenstände, Zubehör, Cases, Kabel, Adapter, Akkus, Netzteile, Datenträger, Steuerungen, Softwarestände, Konfigurationen und sonstiges überlassenes Material bleiben Eigentum von FULLSCALE.tv oder des jeweiligen Eigentümers.
(2) Der Kunde erhält nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Einsatzort.
(3) Eine Untervermietung, Weitergabe, Verpfändung, Sicherungsübereignung, dauerhafte Überlassung an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung von FULLSCALE.tv zulässig.
29.2 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
(1) Die Mietzeit beginnt und endet zu den vereinbarten Zeiten. Ist nichts anderes vereinbart, beginnt die Mietzeit mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragte und endet mit vollständiger Rückgabe an FULLSCALE.tv.
(2) Bei Lieferung durch FULLSCALE.tv beginnt die Obhutspflicht des Kunden mit Übergabe am vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungsort, soweit nicht FULLSCALE.tv den Betrieb der Mietgegenstände selbst übernimmt.
(3) Der Kunde hat Mietgegenstände vollständig, sauber, sortiert, ordnungsgemäß verpackt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(4) Fehlteile, Beschädigungen, Verschmutzungen, unsachgemäße Verpackung, fehlende Cases, Kabel, Adapter, Akkus, Speichermedien oder sonstiges Zubehör werden dem Kunden berechnet.
(5) Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit durch verspätete Rückgabe ist ausgeschlossen.
29.3 Prüfung bei Übergabe
(1) Der Kunde hat Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden, ordnungsgemäßen Zustand und Eignung für den vorgesehenen Einsatz zu prüfen.
(2) Erkennbare Mängel oder Fehlteile sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, gelten die Mietgegenstände hinsichtlich offensichtlicher Mängel und Vollständigkeit als ordnungsgemäß übergeben, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Kunde darf Mietgegenstände nicht einsetzen, wenn erkennbare Schäden, Fehlfunktionen, unsichere Betriebsbedingungen oder Zweifel an der sicheren Verwendung bestehen. FULLSCALE.tv ist unverzüglich zu informieren.
29.4 Bedienung und Nutzung
(1) Der Kunde darf Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend Hersteller-, Sicherheits-, Bedienungs- und Betriebsvorgaben verwenden.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Mietgegenstände nur durch geeignete, eingewiesene und - soweit erforderlich - fachkundige Personen bedient, transportiert, aufgebaut oder betrieben werden.
(3) Der Kunde haftet für Schäden durch Fehlbedienung, Überlastung, ungeeignete Stromversorgung, ungeeignete Umgebungsbedingungen, Witterung, Feuchtigkeit, Staub, Verschmutzung, Hitze, Kälte, Erschütterung, unsachgemäßen Transport, unsachgemäßen Aufbau oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Bedingungen.
29.5 Verbot technischer Veränderungen
(1) Mietgegenstände dürfen ohne Zustimmung von FULLSCALE.tv nicht geöffnet, verändert, repariert, umlabelt, umprogrammiert, zurückgesetzt, aktualisiert, entsperrt, auseinandergebaut oder mit fremder Software, Firmware oder Hardware verändert werden.
(2) Insbesondere dürfen Showfiles, Patchings, Presets, IP-Adressen, Netzwerkdaten, Zugangsdaten, Pairings, Funkfrequenzen, Kalibrierungen, Sicherheitseinstellungen, Firmwarestände, Softwarestände und sonstige Konfigurationen nicht ohne Zustimmung verändert, gelöscht oder an Dritte herausgegeben werden.
(3) Bei Verstößen trägt der Kunde die Kosten für Prüfung, Wiederherstellung, Neuparametrierung, Reparatur, Ausfall, Datenwiederherstellung und daraus entstehende Folgeschäden, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
29.6 Abholung, Fahrzeug und Ladungssicherung
(1) Holt der Kunde Mietgegenstände selbst ab, hat er ein geeignetes Fahrzeug, ausreichende Ladekapazität, geeignete Sicherungsmittel, geeignete Verpackung, ausreichende Personalkapazität und ordnungsgemäße Transportbedingungen bereitzustellen.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für beförderungssichere Verladung, ordnungsgemäße Lastverteilung und ausreichende Ladungssicherung, soweit er oder von ihm beauftragte Personen die Abholung durchführen.
(3) Der Fahrer oder Frachtführer bleibt für die betriebssichere Verladung und sichere Beförderung verantwortlich.
(4) FULLSCALE.tv ist berechtigt, die Herausgabe von Mietgegenständen zu verweigern, wenn Fahrzeug, Sicherungsmittel, Verpackung, Personal oder Transportbedingungen offensichtlich ungeeignet sind oder eine sichere Beförderung nicht gewährleistet erscheint.
(5) Unterstützt FULLSCALE.tv beim Verladen, erfolgt dies vorbehaltlich der Verantwortung des Kunden, Fahrers oder Frachtführers für die sichere Beförderung. Sicherheitsgerechte Weisungen des Fahrers oder Frachtführers zur fahrzeugbezogenen Ladungssicherung sind zu beachten.
29.7 Spedition und Dritttransport
(1) Beauftragt der Kunde eine Spedition, einen Kurier oder einen sonstigen Transportdienstleister, hat der Kunde sicherzustellen, dass dieser zur Übernahme, Sicherung und Beförderung der Mietgegenstände geeignet ist.
(2) Der Kunde trägt das Risiko von Verlust, Beschädigung, Verzögerung, Fehlzustellung oder unvollständiger Rückgabe ab Übergabe an den vom Kunden beauftragten Transportdienstleister, soweit FULLSCALE.tv den Schaden nicht zu vertreten hat.
(3) Bei Rückgabe durch den Kunden oder einen Transportdienstleister bleibt der Kunde bis zur vollständigen Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort verantwortlich.
29.8 Versicherung, Bewachung und Schutz
(1) Der Kunde hat Mietgegenstände während der Mietzeit ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus, Witterung, Transportschäden und Haftpflichtschäden zu schützen.
(2) Bei Unternehmern ist FULLSCALE.tv berechtigt, vor Übergabe den Nachweis einer geeigneten Versicherung zu verlangen.
(3) Der Abschluss oder Nichtabschluss einer Versicherung berührt die Haftung des Kunden nicht.
(4) Der Kunde hat Mietgegenstände gegen unbefugten Zugriff, Diebstahl, Witterung, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte, Staub, Schmutz, Erschütterung und sonstige Gefahren zu sichern und erforderlichenfalls zu bewachen.
29.9 Verlust, Beschädigung und Totalschaden
(1) Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Totalschaden hat der Kunde FULLSCALE.tv unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde haftet für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Prüfkosten, Transportkosten, Ausfallzeiten und sonstige Schäden, soweit er den Verlust oder Schaden zu vertreten hat. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch, soweit sich ein Risiko aus deren Sphäre verwirklicht hat.
(3) Bei Totalschaden, Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden schuldet der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines gleichwertigen Gegenstands sowie Ersatz des weiteren nachweisbaren Schadens, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(4) FULLSCALE.tv ist nicht verpflichtet, beschädigte Mietgegenstände unrepariert zurückzunehmen oder auf Reparatur zu verzichten.
29.10 Verspätete oder unvollständige Rückgabe
(1) Gibt der Kunde Mietgegenstände verspätet, unvollständig, verschmutzt, beschädigt oder unsortiert zurück, ist FULLSCALE.tv berechtigt, den dadurch entstehenden Aufwand und Schaden zu berechnen.
(2) Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde für jeden angefangenen zusätzlichen Miettag eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete, mindestens jedoch eine angemessene marktübliche Nutzungsentschädigung.
(3) Weitere Schäden, insbesondere Ersatzanmietung, Ausfall nachfolgender Aufträge, Personal-, Transport- und Organisationsaufwand, bleiben ersatzfähig, soweit gesetzlich zulässig.
29.11 Nachprüfung nach Rückgabe
(1) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Mietgegenstände nach Rückgabe technisch, optisch und auf Vollständigkeit zu prüfen.
(2) Die vorbehaltlose Annahme der Rückgabe bedeutet keine Anerkennung der Mangelfreiheit oder Vollständigkeit.
(3) Verdeckte oder erst bei Prüfung erkennbare Schäden und Fehlteile können nachträglich geltend gemacht werden.
§ 30 Besondere Bedingungen für Full-Service, Veranstaltungstechnik und betreute Produktionen
30.1 Leistungsumfang bei betreuten Produktionen
(1) Bei betreuten Produktionen umfasst die Leistung nur die ausdrücklich vereinbarten Bereiche, zum Beispiel Planung, Transport, Aufbau, Einrichtung, Betrieb, Betreuung, Abbau oder Nachbereitung.
(2) Nicht automatisch geschuldet sind technische Gesamtleitung, Veranstaltungsleitung, Sicherheitskoordination, Betreiberpflichten, Verantwortlichkeit für Veranstaltungstechnik, Riggingplanung, Statik, Brandschutz, Ordnungsdienst oder behördliche Abstimmungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
30.2 Zuständigkeiten und Koordination vor Ort
(1) Der Kunde hat vor Beginn der Leistung die zuständigen Personen für Veranstaltungsleitung, Betreiber, Location, Hausrecht, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Stromversorgung, Rigging, Bühne, Produktion, Ablaufleitung, andere Gewerke und technische Ansprechpartner zu benennen.
(2) Zuständigkeiten müssen vor Beginn von Aufbau, Probe, Veranstaltung und Abbau eindeutig geklärt sein.
(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen infolge unklarer oder fehlender Zuständigkeiten gehen zulasten des Kunden.
(4) FULLSCALE.tv ist berechtigt, die eigene Leistung zu verweigern oder einzuschränken, solange erforderliche Zuständigkeiten, Freigaben oder Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.
30.3 Technische Freigaben und Änderungen
(1) Technische Anlagen, Aufbauten, Verkabelungen, Hängepunkte, Stromverteilungen, Steuerungen und sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen erst nach Freigabe durch die jeweils zuständige verantwortliche Person in Betrieb genommen oder verändert werden.
(2) Änderungen nach Freigabe, insbesondere durch den Kunden, andere Gewerke, Künstler oder Dritte, bedürfen einer erneuten Abstimmung.
(3) Nimmt der Kunde oder ein Dritter Änderungen ohne Zustimmung vor, haftet FULLSCALE.tv nicht für daraus entstehende Störungen, Schäden oder Sicherheitsrisiken, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
30.4 Stromversorgung und elektrische Sicherheit
(1) Der Kunde stellt auf eigene Kosten eine ausreichend dimensionierte, normgerechte, betriebssichere und rechtzeitig verfügbare Stromversorgung einschließlich erforderlicher Anschlüsse, Absicherungen, Fehlerstromschutz, Potentialausgleich und Zugänglichkeit bereit, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des Leistungsumfangs von FULLSCALE.tv ist.
(2) Der Kunde hat FULLSCALE.tv rechtzeitig über Art, Lage, Leistung, Absicherung und Verfügbarkeit der Stromanschlüsse zu informieren.
(3) Für Ausfälle, Schäden, Verzögerungen oder Störungen infolge unzureichender, instabiler, nicht normgerechter oder nicht rechtzeitig bereitgestellter Stromversorgung haftet FULLSCALE.tv nicht, soweit FULLSCALE.tv diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(4) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Anlagen nicht in Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu setzen, wenn die Stromversorgung unsicher erscheint oder erforderliche Schutzmaßnahmen fehlen.
30.5 Netzwerk, Internet und IT-Umgebung
(1) Soweit Netzwerk, Internet, WLAN, LAN, VPN, Firewall-Freigaben, Plattformzugänge oder IT-Systeme vom Kunden, der Location oder Dritten bereitgestellt werden, trägt der Kunde das Risiko ihrer rechtzeitigen Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit.
(2) FULLSCALE.tv haftet nicht für Störungen, Verzögerungen, Ausfälle oder Qualitätsmängel, die auf kundenseitige oder fremde IT-, Netzwerk-, Internetoder Plattformprobleme zurückzuführen sind, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
(3) Erforderliche Tests, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner sind rechtzeitig bereitzustellen.
30.6 Rigging, Hängepunkte, Lasten und Standsicherheit
(1) Hängepunkte, Riggingpunkte, Decken, Traversen, Bühnen, Podeste, Stative, Geländer, Fassaden, Dächer und sonstige Tragstrukturen dürfen nur genutzt werden, wenn deren Tragfähigkeit, Eignung und Freigabe durch Betreiber, Eigentümer oder eine hierzu befugte Person nachgewiesen ist.
(2) Der Kunde hat erforderliche Nachweise, Pläne, Freigaben, Lastangaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen, sofern diese nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv geschuldet sind.
(3) Liegen erforderliche Nachweise, Freigaben oder sichere Befestigungsmöglichkeiten nicht vor, ist FULLSCALE.tv berechtigt, die betreffende Leistung nicht, nur eingeschränkt oder in geänderter Form auszuführen.
(4) Mehraufwand, Verzögerungen oder Minderleistungen, die aus fehlenden oder ungeeigneten Voraussetzungen stammen, gehen zulasten des Kunden.
30.7 Fluchtwege, Brandschutz und Veranstaltungsflächen
(1) Der Kunde hat Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Notausgänge, brandschutztechnische Einrichtungen, Absperrungen und sicherheitsrelevante Flächen freizuhalten.
(2) Dekorationen, Banner, Stoffe, Folien und sonstige Materialien im Bereich technischer Anlagen müssen den einschlägigen Brandschutzanforderungen entsprechen.
(3) FULLSCALE.tv ist berechtigt, Aufbauten, Betriebsarten oder Platzierungen abzulehnen, wenn hierdurch Sicherheitsrisiken entstehen oder Vorgaben von Behörden, Betreiber, Brandschutz, Arbeitsschutz oder Technik nicht eingehalten werden.
30.8 Open-Air, Wetter und Witterungsschutz
(1) Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde die Verantwortung für geeignete Witterungsschutzmaßnahmen, sichere Aufstellflächen, Wind- und Wetterschutz, Wasserableitung, Bodenbeschaffenheit, Zufahrten und erforderliche Freigaben, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv übernommen wurden.
(2) Bei Wind, Sturm, Gewitter, Starkregen, Schnee, Eis, Hitze, Feuchtigkeit oder sonstigen Witterungseinflüssen, die den sicheren Betrieb gefährden können, ist FULLSCALE.tv berechtigt, Anlagen nicht aufzubauen, nicht in Betrieb zu nehmen, zu sichern, abzuschalten, abzubauen oder den Betrieb zu unterbrechen.
(3) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Ursache nicht von FULLSCALE.tv zu vertreten ist.
30.9 Arbeitszeit, Reisezeit, Wartezeit und Zuschläge
(1) Arbeitszeit beginnt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit der Abfahrt zum Einsatzort und endet mit der Rückkehr zum Ausgangsort. Maßgeblich ist der für den Auftrag übliche oder vereinbarte Ausgangsort, insbesondere Lager, Werkstatt, Büro oder vorheriger Einsatzort.
(2) Zur Arbeitszeit zählen insbesondere Reisezeit, Ladezeit, Wartezeit, Bereitschaftszeit, Aufbauzeit, Einrichtungszeit, Probenzeit, Veranstaltungszeit, Produktionszeit, Streamingzeit, Drehzeit, Abbauzeit, Rücktransport, Entladen, Nachbereitung vor Ort und vom Kunden veranlasste Zusatzzeiten.
(3) Bei Tagesbuchungen umfasst ein Tag, sofern nicht anders vereinbart, maximal 10 Stunden einschließlich Pausen. Darüber hinausgehende Zeiten werden anteilig oder nach vereinbartem Überstundensatz berechnet.
(4) Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden gelten als Arbeitszeit. Dazu gehören insbesondere fehlender Zugang, fehlende Ansprechpartner, verspätete Freigaben, Wartezeiten auf andere Gewerke, Verzögerungen im Ablauf, verspäteter Veranstaltungsbeginn, verspätetes Veranstaltungsende, unklare Zuständigkeiten, fehlende Stromversorgung, fehlende Netzwerkfreigaben oder geänderte Kundenwünsche.
(5) Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Kurzfrist-, Express- oder Sonderzuschläge können berechnet werden, wenn sie vereinbart wurden oder sich aus geänderten Anforderungen, Verzögerungen oder Umständen aus der Sphäre des Kunden ergeben.
(6) Pausen sind vom Kunden bei der Ablaufplanung zu berücksichtigen. Können Pausen aus Gründen der Produktion, Sicherheit oder des Veranstaltungsablaufs nicht planmäßig genommen werden, bleibt die Vergütungspflicht unberührt; gesetzliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben bleiben einzuhalten.
30.10 Technische Probe und Veranstaltungsbetrieb
(1) Proben, Soundchecks, technische Tests und Freigaben sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart oder für die Leistung erforderlich sind.
(2) Der Kunde hat ausreichend Zeitfenster für Aufbau, Einrichtung, Tests, Proben, Abnahme und Abbau bereitzustellen.
(3) Beginnt eine Veranstaltung, Probe oder Produktion ohne ausreichende technische Testmöglichkeit oder entgegen sicherheitsbezogenen Hinweisen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Risiken, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
§ 31 Besondere Bedingungen für Video, Film, Foto und Contentproduktion
31.1 Leistungsgegenstand
(1) Bei Video-, Film-, Foto- und Contentproduktionen schuldet FULLSCALE.tv die vereinbarten Leistungen, zum Beispiel Konzeption, Dreh, Aufnahme, Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Grafik, Animation, Ausgabe, Bereitstellung oder Veröffentlichung.
(2) Nicht geschuldet sind Leistungen, Nutzungsrechte, Formate, Sprachfassungen, Korrekturen, Rohdaten, Projektdateien, Untertitel, Musiklizenzen, Sprecherleistungen, Stockmaterial, Archivierung oder Veröffentlichungen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
31.2 Abnahme
(1) Werk- und Produktionsleistungen sind nach Bereitstellung abzunehmen.
(2) Unternehmer haben Abnahme oder begründete Mängelrüge innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung zu erklären, sofern keine andere Frist vereinbart wurde und FULLSCALE.tv bei Bereitstellung auf die Frist und die Folgen ausbleibender Erklärung hingewiesen hat.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie veröffentlicht, nutzt, gegenüber Dritten freigibt, bezahlt oder innerhalb der nach Absatz 2 laufenden Frist keine wesentlichen Mängel rügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Abnahmeregelungen.
31.3 Korrekturen
(1) Korrekturschleifen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten.
(2) Weitere Korrekturen, Änderungswünsche, neue Fassungen, Formatänderungen, inhaltliche Änderungen, Änderungen nach Freigabe oder Änderungen aufgrund fehlerhafter Kundenvorgaben werden zusätzlich berechnet.
(3) Geschmacksfragen, nachträglich geänderte Briefings oder nachträglich geänderte Inhalte sind keine Mängel, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing entspricht.
31.4 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Nutzung in bezahlter Werbung, Weiterverkauf, Nutzung durch Konzernunternehmen, Agenturen, Partner oder Dritte ist nur zulässig, wenn dies vereinbart wurde.
(4) FULLSCALE.tv behält alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.
31.5 Rohmaterial, Projektdateien und Arbeitsdateien
(1) Rohmaterial, Projektdateien, Schnittprojekte, Grafiken, Presets, Medienserver-Dateien, vMix-Dateien, QLab-Dateien, Resolume-Dateien, Showfiles, Arbeitsdateien, Kalkulationen, technische Zeichnungen, Konzepte, Quellmaterialien und sonstige Produktionsdaten sind interne Arbeitsmittel von FULLSCALE.tv.
(2) Eine Herausgabe solcher Daten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
(3) FULLSCALE.tv ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien oder Arbeitsdateien nach Abschluss des Auftrags aufzubewahren, sofern keine Archivierung vereinbart wurde.
31.6 Musik, Stockmaterial, Sprecher, Lizenzen und Drittmaterial
(1) Lizenzen für Musik, Stockmaterial, Sprecher, Fonts, Plugins, Plattformen, Templates, Grafiken oder sonstiges Drittmaterial werden nur im vereinbarten Umfang beschafft oder eingeräumt.
(2) Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob die vereinbarten Lizenzen für seine konkrete Nutzung ausreichen, sofern FULLSCALE.tv nicht ausdrücklich mit dieser Prüfung beauftragt wurde.
(3) Vom Kunden bereitgestelltes Material darf von FULLSCALE.tv als rechtmäßig nutzbar behandelt werden, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
31.7 Persönlichkeitsrechte, Drehgenehmigungen und Marken
(1) Der Kunde ist verantwortlich für Drehgenehmigungen, Hausrechte, Persönlichkeitsrechte, Einwilligungen abgebildeter Personen, Markenrechte, Eigentümerfreigaben und sonstige Rechte, soweit diese aus seiner Sphäre stammen oder nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv übernommen wurden.
(2) Der Kunde stellt FULLSCALE.tv von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden oder unzureichenden Rechten, Einwilligungen oder Genehmigungen entstehen.
§ 32 Besondere Bedingungen für Livestreams, virtuelle Events und Online-Produktion
32.1 Leistungsumfang
(1) Bei Livestreams, virtuellen Events und Online-Produktionen schuldet FULLSCALE.tv nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
(2) Nicht automatisch geschuldet sind Plattformbereitstellung, Internetanbindung, Redundanz, CDN, Teilnehmerverwaltung, Chatmoderation, Datenschutzmanagement, Einbettung, Rechteklärung, Aufzeichnung, Hosting, Nachbearbeitung oder Archivierung.
32.2 Internet, Plattformen und Drittanbieter
(1) Soweit FULLSCALE.tv nicht ausdrücklich mit der Bereitstellung einer redundanten Internetanbindung oder Streamingplattform beauftragt ist, trägt der Kunde das Risiko für Internetanschluss, Bandbreite, Netzwerk, Firewalls, Plattformzugänge, Accounts, Embeds, Freigaben und IT-Umgebung.
(2) Für Störungen von Drittplattformen, Providern, CDNs, Social-Media-Plattformen, Videokonferenzsystemen, Zahlungsdiensten, kundenseitigen ITSystemen oder fremden Netzwerken haftet FULLSCALE.tv nicht, sofern FULLSCALE.tv die Störung nicht zu vertreten hat.
(3) Der Kunde hat Zugangsdaten, Adminrechte, Streamkeys, Plattformfreigaben, Embeds, Firewallfreigaben und sonstige erforderliche Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
32.3 Testtermine
(1) Testtermine, Probestreams und technische Vorabprüfungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
(2) Nimmt der Kunde vereinbarte Testtermine nicht wahr oder stellt erforderliche Zugänge, Inhalte oder Ansprechpartner nicht bereit, trägt er die daraus entstehenden Risiken.
(3) Änderungen nach abgeschlossenem Test können zusätzliche Kosten und Risiken verursachen.
32.4 Aufzeichnung und Veröffentlichung
(1) Eine Aufzeichnung, Speicherung, Nachbearbeitung oder Bereitstellung eines Livestreams erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit von Veröffentlichung, Einbettung, Teilnehmerkommunikation, Datenschutzinformationen, Einwilligungen und Rechteklärung, soweit diese nicht ausdrücklich von FULLSCALE.tv übernommen wurden.
§ 33 Besondere Bedingungen für Verkauf, Installation, Systemintegration und Schulung
33.1 Verkauf und Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von FULLSCALE.tv.
(2) Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und FULLSCALE.tv unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen, Verlust oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren.
33.2 Lieferung und Liefertermine
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Lieferverzögerungen durch Hersteller, Lieferanten, Transportdienstleister, Zoll, Behörden, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von FULLSCALE.tv verlängern Lieferfristen angemessen.
(3) FULLSCALE.tv haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
33.3 Installation und Abnahme
(1) Installations-, Integrations- und Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Der Kunde hat die erforderlichen baulichen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Dazu gehören insbesondere Zugang, Strom, Netzwerk, Internet, Montageflächen, Tragfähigkeit, Brandschutz, Genehmigungen, Freigaben, Ansprechpartner, Drittgeräte, Schnittstellen und Systemzugänge.
(4) Die Abnahme gilt bei Unternehmern als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung unter Angabe wesentlicher Mängel widerspricht, sofern FULLSCALE.tv bei Bereitstellung auf die Frist und die Folgen ausbleibender Erklärung hingewiesen hat.
(5) Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Abnahmeregelungen.
33.4 Fremdsysteme, Schnittstellen und Kompatibilität
(1) FULLSCALE.tv haftet nicht für Funktionsstörungen, Einschränkungen oder Inkompatibilitäten, die auf Fremdsysteme, Herstelleränderungen, Updates, Firmware, Software, Netzwerke, APIs, Plattformen, Cloud-Dienste, kundenseitige IT, fehlende Zugänge oder nicht offengelegte Systemumgebungen zurückzuführen sind, soweit FULLSCALE.tv diese nicht zu vertreten hat.
(2) Kompatibilitätszusagen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Nachträgliche Änderungen an Fremdsystemen können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden gesondert berechnet.
33.5 Software, Firmware und Drittanbieterbedingungen
(1) Für Software, Firmware, Apps, Cloud-Dienste, Plattformen und sonstige Drittanbieterleistungen gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.
(2) FULLSCALE.tv schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Updatefähigkeit, Kompatibilität oder Weiterentwicklung von Drittanbieterprodukten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Support, Wartung, Monitoring, Updates und Fehlerbehebung nach Abschluss des Projekts sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
33.6 Schulungen
(1) Schulungen umfassen nur die vereinbarten Inhalte, Termine, Dauer, Teilnehmendenzahl und Unterlagen.
(2) Schulungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung von FULLSCALE.tv nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben oder für eigene Schulungen verwendet werden.
(3) Verspätungen, Ausfälle oder unzureichende technische Voraussetzungen aus der Sphäre des Kunden gehen zulasten des Kunden.
§ 34 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
(3) Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, München ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von FULLSCALE.tv. Für Leistungen gilt der jeweils vereinbarte Leistungsort; bei Vermietung, Rückgabe und Zahlungen gelten ergänzend die vertraglichen Vereinbarungen.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(8) Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
